Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von PlaceAlive

Stand: 16.09.2025

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden einen Zugang zur Nutzung der Software PlaceAlive über die App PlaceAlive zur Verfügung.

(2) Bei PlaceAlive handelt es sich um eine cloudbasierte Softwarelösung zur standortbasierten Werbung für Orte, wie beispielsweise Bars und Restaurants, über welche Angebote und Kundenanreize zum Beispiel mittels Loyalitätsprogrammen über digitale Stempelkarten platziert werden. Zudem steht den Endnutzern innerhalb seines Standortes eine Chatfunktion zur Verfügung.

(3) Der Leistungs- und Funktionsumfang der Software ergibt sich aus dem von dem Anbieter an den Kunden übermittelten Angebot. Dieser Vertrag ist dem jeweiligen Angebot beigefügt.

(4) Vertragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung des Zugangs zur Software zur Nutzung sowie die Einräumung von Speicherplatz in der von dem Anbieter genutzten Cloud, dazu unter § 3 der Nutzungsbedingungen.

§ 2 Nutzungsüberlassung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages einen Zugang zur Software PlaceAlive zur Nutzung mittels Website und App zur Verfügung.

(2) Der Anbieter entwickelt die Software stetig weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern und aktuell halten.

§ 3 Hosting

Die Software und die darauf abgelegten Daten werden von dem Anbieter in der Cloud Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland gehostet und gespeichert. Mit unserem Hoster haben wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen. Google verarbeitet dabei personenbezogene Daten (z. B. IP-Adressen, Zugriffsdaten) zum Zweck der Bereitstellung der Hosting-Dienste. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten auch an die Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA weitergebeben werden. Die Google LLC ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert und damit verpflichtet die europäischen Datenschutzvorgaben einzuhalten.

§ 4 Vergütung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter die in dem Angebot vereinbarte Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.

(2) Das vereinbarte Entgelt ist jährlich im Voraus fällig.

(3) Gerät der Kunde mit Zahlung des von dem Anbieter in Rechnung zu stellenden Betrages in Verzug, kann der Anbieter nach entsprechender Ankündigung von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Preisliste, insbesondere bei gestiegenen Betriebs-, Personal- oder Lizenzkosten, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, vgl. 5 dieser Nutzungsbedingungen zu ändern, nachdem der Kunde nochmals gesondert per E-Mail darüber informiert wurde. Die Änderungen werden dem Kunden spätestens drei Monate vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von einem nach Empfang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Im Falle eines Widerspruchs behält sich der Anbieter das Recht zur ordentlichen Kündigung vor.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr ab Vertragsschluss. Der Vertrag kann auf Wunsch des Kunden über die vereinbarte Laufzeit hinaus um jeweils ein Jahr verlängert werden.

(2) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Kunde eine fällige Zahlung trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die nachfolgenden vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil in Textform abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

§ 6 Umfang des eingeräumten Nutzungsrechtes

Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in unter § 1 dieser Nutzungsbedingungen bezeichneten Dienste und Inhalte während der Dauer des Vertrages gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen.

§ 7 Einräumung von Speicherplatz

(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden einen Speicherplatz in der in § 3 dieser Nutzungsbedingungen bezeichneten Cloud zur Speicherung seiner Daten für die Umfänge aus dem Angebot gemäß Anhang 1.

(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über die Software abrufbar sind.

(3) Der Anbieter ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.

§ 8 Datenhoheit

(1) Der Kunde bleibt Alleinberechtigter an den von ihm in der Software bzw. gesammelten Daten.

(2) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter sämtliche Daten des Kunden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, nach Ablauf von 30 Tagen löschen.

(3) Dem Anbieter stehen hinsichtlich der Daten des Kunden und des Endkunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.

§ 9 Supportleistungen/ Fehlerbehebung

(1) Die Überwachung der Grundfunktionen der Software-Dienste durch den Anbieter erfolgt täglich. Die Wartung der Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag, jeweils 09:00 - 17:00 Uhr MEZ gewährleistet. Bei schweren Fehlern, das heißt, wenn die Nutzung der Software nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt ist, erfolgt die Wartung binnen 24 Stunden ab Kenntnis oder Information des Anbieters durch den Kunden. Der Anbieter wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung aller Feiertage in Niedersachsen) zwischen 9:00 und 17:00 Uhr MEZ getätigt. Falls eine Wartungsmaßnahme zu einer Unterbrechung der Nutzung von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung aller Feiertage in Niedersachsen) zwischen 9:00 und 17:00 Uhr MEZ führen wird, wird der Anbieter diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vorab.

§ 10 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, einen unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der zur Verfügung gestellten Dienste durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung hinweisen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Der Kunde wird die von ihm in der Cloud abgelegten auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und geeignete Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einsetzen.

(3) Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

(4) Der Kunde stellt zu jeder Zeit sicher, dass er über eine Anbindung an das Internet in ausreichend Bandbreite und Latenz verfügt. Wird diese technische Voraussetzungen nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Softwaredienste kommen. Der Anbieter ist für solche Einschränkungen nicht verantwortlich.

(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, innerhalb der eigenen Organisation und für seine Mitarbeiter dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT-Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem, aber nicht darauf begrenzt, die Installation und regelmäßige Aktualisierung einer gängigen Antivirus Software auf den Laptops, Computern oder sonstigen mobilen Endgeräten der Mitarbeiter des Kunden sowie die Sicherstellung der Vergabe und regelmäßigen Aktualisierung von sicheren Passwörtern.

(6) Dem Kunden ist es untersagt, die zur Verfügung gestellte Software oder Teile davon zu kopieren, zu reproduzieren, zu modifizieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig den Quellcode der Software ganz oder teilweise zu rekonstruieren – es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend erlaubt (§ 69eUrhG). Ebenso ist es dem Kunden untersagt, Funktionalitäten oder die Systemarchitektur der Software zu analysieren, um diese ganz oder teilweise nachzubauen, nachzuahmen oder in vergleichbarer Weise zu nutzen, zu vermarkten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich hierzu, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu unterlassen, die darauf abzielen, die Schutzmechanismen oder Lizenzkontrollen der Software zu umgehen.

(7) Bei Verstoß gegen eine dieser Bestimmungen behält sich der Anbieter neben Kündigungsrecht gemäß § 5 Abs. 2 dieser Bedingungen, das Recht vor, den Zugang zur Software mit sofortiger Wirkung zu sperren sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 11 Datenschutz und Datenverarbeitung

(1) Im Verhältnis zu seinen Endkunden ist allein der Kunde dafür verantwortlich, dass die über die Software gegebenenfalls von dem Kunden gesammelten und hinterlassenen Daten des Endkunden bei dem Kunden gemäß den geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung verarbeitet werden.

(2) Der Kunde verpflichtet sich sämtliche der vom Endkunden hinterlassenen Daten zu löschen, sofern ein Endkunde dieses verlangt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für ein dies betreffendes Fehlverhalten des Kunden.

§ 12 Haftungsfreistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen frei, die insoweit von dritter Seite gegenüber dem Anbieter wegen Verletzung der in § 10 und § 11 dieser Nutzungsbedingungen genannten Pflichten des Kunden erhoben werden. Der Kunde ersetzt dem Anbieter alle Aufwendungen und jeden Schaden, der dem Anbieter aus einem solchen Anlass entsteht, insbesondere alle Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten.

§ 13 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software nach den Bestimmungen dieses Vertrages.

(2) Der Anbieter haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden, der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

(4) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter zur Nutzung zur Verfügung gestellten Software besteht nur, wenn diese ausdrücklich in dem Angebot angegeben ist.

§ 14 Haftung

(1) Für den Fall, dass Leistungen des Anbieters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls an dem Anbieter, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(2) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.

(4) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf einen Betrag in Höhe der im letzten Zwölfmonatszeitraum vor dem schadensverursachenden Ereignis von dem Kunden gezahlten Netto-Nutzungsentgelte beschränkt. Sofern der Vertragsbeginn weniger als zwölf Monate zurückliegt, ist die Haftung auf das zu diesem Zeitpunkt gezahlte Entgelt hochgerechnet auf zwölf Monate beschränkt.

(5) Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(6) Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ebenso unberührt bleibt eine etwaige Haftung im Falle einer Übernahme einer Garantie.

(8) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, die Daten auf der Plattform zu sichern.

§ 15 Datenschutz

Die Daten des Kunden werden von dem Anbieter ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken zur Durchführung dieses Vertrages unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung erhoben, verarbeitet und genutzt.

§ 16 Änderungen der AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden spätestens drei Monate vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von einem Monat nach Empfang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Im Falle eines Widerspruchs behält sich der Anbieter das Recht zur ordentlichen Kündigung vor.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Erfüllungsort für Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.

(3) Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Nutzer und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

§ 18 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien in Textform vereinbart werden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

(3) Das Angebot, welches auf diesen Vertrag Bezug nimmt, ist Vertragsbestandteil.